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Ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, wird als Kreditinstitut oder Finanzinstitut bezeichnet. 

In Deutschland ist der alleinige Betrieb von Finanzgeschäften ausreichend, da dies die gesetzliche Definition in § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist. Der Begriff “Bankwesen”, der üblicherweise als “Bankwesen” oder “Kreditwesen” bezeichnet wird, bezieht sich im weitesten Sinne auf alle Finanzinstitute sowie auf alle geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften.

Das Einlagen- und Kreditgeschäft sowie bestimmte wertpapierbezogene Tätigkeiten, wie z. B. das Hauptmaklergeschäft und das Verwahrungsgeschäft, gehören zu den Bankgeschäften.

Ein CRR-Kreditinstitut ist ein Kreditinstitut, das auch die strengere Definition eines Kreditinstituts nach Artikel 4 Abs. 1 Nr. 1 der EU-Eigenkapitalverordnung erfüllt, wie sie in § 1 Abs. 3d KWG definiert ist (CRR). Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) werden CRR-Kreditinstitute entweder direkt von der EZB als bedeutende Institute (SI) oder von der BaFin und der Deutschen Bundesbank als weniger bedeutende Institute (LSI) beaufsichtigt.

Die deutsche Definition eines Kreditinstituts umfasst die Wertpapierhandelsbanken und andere Kreditinstitute, auch wenn sie keine CRR-Institute sind.

Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind definiert als Unternehmen in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, die in erster Linie ihren eigenen Wohnungsbestand verwalten und Bankgeschäfte betreiben, die sich auf das Einlagengeschäft gemäß § 1 Absatz 29 des Kreditwesengesetzes beschränken. Die Kreditinstitute in dieser Tabelle schließen sie nicht ein.

Arten von Kreditinstituten

Auf dem Finanzmarkt gibt es heute viele verschiedene Arten von Kreditinstituten, die sich in ihren Geschäftsfeldern und vor allem in den Konditionen unterscheiden können. Banken, die in Deutschland tätig werden wollen, müssen zunächst von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) zugelassen werden. Die Kreditinstitute in Deutschland können in folgende Gruppen eingeteilt werden:

Großbanken, darunter die Deutsche Bank
Privatbanken wie die HSBC Trinkaus-Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparda-Banken
Die ING-DiBa ist ein Beispiel für eine Direktbank.

Die Mehrheit der Finanzinstitute sind Universalbanken. Dies bedeutet, dass das jeweilige Institut im Wesentlichen alle Dienstleistungen von der Finanzierung über den Zahlungsverkehr bis hin zur Geldanlage anbietet. Neben den Universalbanken gibt es Spezialbanken, wie z.B. die Immobilienkreditinstitute. Diese nehmen spezifische Aufgaben wahr und sind vor allem Experten für einige wenige Geschäftsbereiche, wie z.B. die Ausgabe von Pfandbriefen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wohnungsbaudarlehen.

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Jay Immanuel is a passionate blogger who is keen to pass across relevant information to users in the web. He can be reached at [email protected]

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